Über uns
Was ist das für ein Verein?
Die jahrelangen Vorbereitungen sind mit der Gründung, Eintragung und Anerkennung als „gemeinnützig“ im Juli 2025 endlich abgeschlossen.
Für wen ist er da? Was macht ein „Buntes Forum“?
Gibt es nicht schon genug Vereine in Burgstädt? Wir finden: Es gibt immer Platz für neue Ideen!
- Kultur & Musik: Konzerte und Lesungen an besonderen Orten.
- Nachhaltigkeit: Ein Reparaturcafé für die Region.
- Gemeinschaft: Gemeinsames Spielen und Snacks auf dem Markt – einfach mal miteinander reden.
Der neue Verein macht nicht alles allein. Menschen aus Burgstädt und der Umgebung können mit Hilfe anderer Vereinsmitglieder ihre Ideen realisieren. Niemand ist allein. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen hat schon begonnen.
Keiner ist zu jung, niemand ist zu alt.
Auf dem Markt hat uns vielleicht schon der oder die Eine gesehen. Wir hören zu, wir fragen und wir lernen. Wir helfen beim Umgang mit dem Computer, bewegen Rollstühle und Kinderwagen. Hilfe von Dir für sie oder von uns für ihn.
Freude machen und Freunde schaffen.
Das alles ist „Buntes Forum e.V.“. Kommt und macht mit – auch ohne gleich in den Verein eintreten zu müssen!
Vereinssatzung
Vereinssatzung aktuell
Vereinssatzung Buntes Forum e.V.
§1
Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „ Buntes Forum e.V.“
2. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz eingetragen.
3. Sitz des Vereins ist 09217 Burgstädt in Sachsen.
§2Zweck
1. Der Zweck des Vereins ist die generationsübergreifende Förderung von Austausch und
Unterstützung allgemeingesellschaftlicher Informationen, Demokratiebildung und der Förderung von
Kunst und Kultur im Sinne §52 (2) der AO, Vielfalt und Nachhaltigkeit im regionalen Umfeld sowie
Umweltschutz im Sinne §52 (2) der AO.
2. Der Satzungszweck wird durch Maßnahmen zur regionalen Vernetzung verwirklicht. Der Verein
führt u. a. Veranstaltungen wie Vorträge, Aktionsprogramme, Ausstellungen, Diskussionen,
gemeinsames Reparieren, gemeinsames Lernen und gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen
anderer Vereine und Einrichtungen, die dem Zweck des Vereins dienen, durch.
§3Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
2. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§4Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§5Vorstand
1. Der Vorstand soll paritätisch aus weiblichen und männlichen Personen gebildet werden. Personen
diversen Geschlechts können entweder den Posten einer weiblichen oder einer männlichen Person
ersetzen.
2. Der Vorstand wird gebildet aus:
Einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einem oder einer stellvertretenden Vorsitzenden, einer
oder einem Finanzverantwortlichen und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern.
3. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder verteten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder
der stellvertretende Vorsitzende.
4. Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, muss eine
Ersatzperson gewählt werden. Dazu wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
§6Mitgliedschaft
1. Der Verein „ Buntes Forum e.V.“ hat aktive Mitglieder, fördernde Mitglieder und
Ehrenmitglieder, in der Satzung sämtlich als Mitglieder bezeichnet.
2. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Vereine
werden.
3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen bezüglich der Mitgliedschaft der Erlaubnis der
gesetzlichen Vertreter.
4. Stimmberechtigt und wählbar sind Mitglieder ab 18 Jahren.
5. Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Abgabe des Aufnahmeantrages.
6.) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
7.) Die Mitgliedschaft wird beendet
a) durch Austritt
b) durch Streichung von der Mitgliederliste
1c) durch den Ausschluss aus dem Verein
d) durch Tod
e) durch Entmündigung
f) durch Verlust der Bürgerrechte.
8.) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des
Vorstandes.
9.) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden,
wenn es nach zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrages im Rückstand ist. Die
Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
10.) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen, die Vereinssatzung
verstoßen hat oder dem Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit durch sein Handeln geschadet hat,
kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss
ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich anzuhören. Die Entscheidung über den
Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben mit Rückschein
zuzustellen. Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich
Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
Macht das Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem
Ausschlussverfahren.
§7Ehrenmitgliedschaft
Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung kann der Vorstand Personen, die sich
besondere Verdienste um den Verein und seine Ziele erworben haben, zu Ehrenmitgliedern
ernennen.
§8Finanzierung
Der Verein „Buntes Forum e.V.“ finanziert sich aus
a) Mitgliedsbeiträgen.
b) Spenden.
c) Zuschüssen.
d) Fördermitteln.
e) Einnahmen bei Veranstaltungen, die ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck des Vereins
dienen.
§9Mitgliedsbeiträge
1. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 30.3. eines Kalenderjahres im Voraus fällig.
2. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie können den Beitrag
für Schüler, Studenten bis zu 50 % ermäßigen und für Ehrenmitglieder ganz erlassen.
3. Der Jahresbeitrag beträgt 20,00 €.
§10Mitgliederversammlung
1. Einberufung
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1a. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung wird einberufen, um alle Mitglieder über die
Angelegenheiten des Vereins zu informieren, interne Probleme zu besprechen oder bedeutende
Beschlüsse zu fassen.
Folgende Tagesordnungspunkte müssen die Einladungen beinhalten:
Wahl des Vorstands
Vorstellen des Jahresberichts sowie des Kassenberichts
Entlastung des Vorstands
Vorstellen des aktuellen Haushaltsplans
Satzungsänderungen
21b. Zur außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn dringende
Vereinsfragen über die Jahreshauptversammlung hinaus geklärt werden müssen. Der Vorstand
kann diese gesonderte Sitzung im Interesse des gesamten Vereins einberufen. Dies ist auch dann der
Fall, wenn mindestens 20% der Vereinsmitglieder unter schriftlicher Angabe des Zwecks nach einer
Mitgliederversammlung verlangt. Die Einladung muss den Grund beinhalten.
1c. Einberufen wird durch den Vorstand.
1d. Einberufungsfrist ist vier Wochen bei ordentlichen und 2 Wochen bei außerordentlichen
Versammlungen.
1e. Einberufen wird schriftlich durch einfachen Brief per Versand mittels Deutsche Post oder
persönlichen Einwurf/Abgabe durch mindestens zwei Mitglieder.
2 Versammlungsort
Die Versammlung findet am Ort des Sitzes des Vereins statt. Wenn sich kein angemessener Raum
zum Termin finden lässt, kann auch ein für die Erreichbarkeit aus Mobilitäts- und Kostengründen
zumutbarer Versammlungsraum gewählt werden. Dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten.
3 Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 % der Mitglieder anwesend
sind. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Satzungsänderungen müssen mit 2/3-
Mehrheit beschlossen werden.
4 Protokollierung
Die Versammlung wird mit der Abhandlung der Tagesordnungspunkte und den Beschlüssen
protokolliert. Die Protokollführerin oder der Protokollführer wird von der Versammlung gewählt.
§11Wahlen
Wahlen werden offen durchgeführt, auf mündlichen oder schriftlichen Antrag geheim.
§12Vermögensverwendung in besonderen Fällen
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Umweltschutz nach §52 (2) der AO. Eine
konkrete Wahl hierzu bestimmt die Mitgliederversammlung der Vorstand oder der
Vorstandsvorsitzende (in dieser Reihenfolge, je nach Vorhandensein bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins).
Tag der Errichtung der Satzung: 28.10. 2024
Tag der ersten Änderung der Satzung: 13.03. 2025
Tag der zweiten Änderung der Satzung: 03.04. 2025
